Rechtsanwalt in Iserlohn – Schönfelder und Jochheim
Ob Familien- und Eherecht oder Verkehrsrecht, auf uns ist Verlass.
Ein Rechtsbeistand ist häufiger nötig, als viele Menschen zunächst denken. Fast jede Privatperson oder jeder Unternehmer ist irgendwann in einen Rechtsstreit verwickelt und muss adäquat beraten beziehungsweise vor Gericht vertreten werden.
Verlassen Sie sich auf das erfahrene Team der Kanzlei Schönfelder & Jochheim in Iserlohn, wenn Sie an dem Punkt angekommen sind, an dem Sie sagen: „Ich brauche einen Rechtsanwalt!“ Mit der juristischen Erfahrung aus über zwei Jahrzehnten stehen wir unseren Mandanten zuverlässig zur Seite.
Gerd G. Schönfelder und Sabine Jochheim – Ihre zuverlässigen Partner für viele Rechtsgebiete
Sie sind Privatperson oder Unternehmer? Wir beraten Sie problemorientiert und individuell. Zögern Sie nicht, wenn Sie rechtliche Probleme haben und kontaktieren Sie uns für folgende Rechtsgebiete:
- Familienrecht: Eherecht, Scheidung, Sorge- und Unterhaltsrecht, Ehevertrag
- Verkehrsrecht
- Arbeitsrecht
- Mietrecht
- Werkvertragsrecht
- Forderungseinzug und Inkasso
Es erwarten Sie eine persönliche Betreuung und Beratung, eine hohe Fachkompetenz sowie eine vertrauensvolle Zusammenarbeit.
Häufig gestellte Fragen – die Rechtsanwaltskanzlei informiert
Im Folgenden beantworten wir einige Fragen, mit denen sich unsere Mandanten oft an uns wenden:
Wie finde ich den richtigen Rechtsanwalt?
Grundsätzlich sollten Sie sich an einen Anwalt beziehungsweise Fachanwalt wenden, der auf das jeweilige Rechtsgebiet spezialisiert ist. Nach einem persönlichen Beratungsgespräch ist der erste Eindruck entscheidend für eine Zusammenarbeit.
Wann sollte ich einen Rechtsanwalt einschalten?
Sie sollten sich an eine Anwaltskanzlei wenden, wenn Sie überlegen, rechtliche Schritte gegen jemanden einzuleiten, ein Anwaltsschreiben oder eine Klage erhalten haben.
Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit unserer Kanzlei!
Wer zahlt den Rechtsanwalt?
Grundsätzlich gilt, dass derjenige, der einen Anwalt beauftragt, diesen bezahlen muss. Anders sieht es bei einem Prozess aus: Wird die Gegenseite in einem Zivilverfahren vor dem Amtsgericht verurteilt, muss diese die Anwaltskosten tragen – die eigenen und die der Partei, deren Klage stattgegeben wurde. Hinzu kommen sämtliche Verfahrenskosten wie die Gerichtsgebühren, Zeugenentschädigungen und die Kosten für Sachverständige, welche die unterlegene Partei zu übernehmen hat.
Die obsiegende Partei kann im Rahmen des Kostenfestsetzungsverfahrens im Anschluss an das eigentliche Verfahren beim Gericht einen Antrag auf Kostenfestsetzung stellen. Dieser umfasst alle bereits gezahlten Posten. Das Gericht erlässt nach Hinzufügen der Gerichts- und Verfahrenskosten einen Kostenfestsetzungsbeschluss, der es der obsiegenden Partei ermöglicht, ihre bereits gezahlten Anwaltskosten von der Gegenseite erstattet zu bekommen.
Eine Ausnahme von dieser Regelung bildet das Arbeitsrecht. In diesem Rechtsgebiet hat jede Partei die eigenen Anwaltskosten selbst zu tragen, unabhängig davon, wer im Recht ist. Unter Umständen kann ein Antrag auf Prozesskostenhilfe gestellt werden. Eine Rechtsschutzversicherung muss das entsprechende Rechtsgebiet abdecken, damit Sie die Kosten übernimmt.
Gerne beraten wir Sie persönlich!
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