Rechtsanwältin für Sorgerecht in Iserlohn – engagiert für Sie im Einsatz
Rechtsberatung und Vertretung vor Gericht.
Sie sind der Meinung, dass Ihr ehemaliger Partner oder Ihre ehemalige Partnerin die Fürsorgepflicht gegenüber dem gemeinsamen Kind verletzt und möchten das alleinige Sorgerecht erhalten? Dann brauchen Sie einen erfahrenen Anwalt, der auf das Rechtsgebiet des Sorgerechts spezialisiert ist, an Ihrer Seite! Frau Sabine Jochheim, Fachanwältin für Familienrecht in Iserlohn, bietet Ihnen einen umfassenden Rechtsbeistand von der ausführlichen Rechtsberatung bis hin zur Vertretung vor dem Gericht.
Was ist das gemeinsame Sorgerecht?
Nach einer Scheidung haben beide Elternteile in der Regel das gemeinsame Sorgerecht für die Kinder. Das bedeutet, dass sich die Eltern gleichermaßen um den Nachwuchs kümmern, alle wichtigen Entscheidungen treffen sie zusammen. Das gemeinsame Sorgerecht erhalten verheiratete Eltern bereits automatisch mit der Geburt des Kindes. Ist das Paar unverheiratet, muss die Mutter dem geteilten Sorgerecht zustimmen. Außerdem darf diesbezüglich keine gerichtliche Entscheidung vorliegen.
Was ist das alleinige Sorgerecht?
Bei dem alleinigen Sorgerecht hat, anders als im Regelfall, nur ein Elternteil das Sorgerecht für das gemeinsame Kind. Das alleinige Sorgerecht kann beantragt werden, wenn das Kindeswohl durch den anderen Elternteil gefährdet ist. In jedem Fall entscheidet das Familiengericht über das alleinige Sorgerecht. Ist ein Paar unverheiratet, hat die Mutter von Geburt an das alleinige Sorgerecht.
Wie können Sie das alleinige Sorgerecht beantragen?
Der Antrag auf das alleinige Sorgerecht ist bei dem zuständigen Familiengericht zu beantragen. Ist der andere Elternteil nicht mit der Abgabe des Sorgerechts einverstanden, muss der Antrag ausführlich begründet werden.
Im Folgenden prüft das Familiengericht den Antrag eingehend und trifft eine Entscheidung zum Wohle des Kindes.
Noch ein wichtiger Hinweis zum Thema Unterhalt: Auch beim Verlust des Sorgerechts muss der betroffene Elternteil weiterhin vollumfänglich den gesetzlich festgesetzten Unterhalt zahlen.
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