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Rechtsanwältin für Unterhaltsrecht in Iserlohn – unsere Kanzlei ist an Ihrer Seite! 

Kindes- und Ehegattenunterhalt.

Eine Trennung und gegebenenfalls eine Scheidung sind nicht nur emotionale Ausnahmesituationen, sondern bedeuten auch eine finanzielle Veränderung. Insofern muss geprüft werden, welche Unterhaltsansprüche Ihnen und gegebenenfalls Ihren Kindern zustehen. Holen Sie sich so früh wie möglich einen erfahrenen, zuverlässigen Rechtsanwalt für Unterhaltsrecht an Ihre Seite – Frau Rechtsanwältin Sabine Jochheim, Fachanwältin für Familienrecht der Kanzlei Schönfelder & Jochheim.

Das Wichtigste zum Thema Unterhalt

Unterhaltspflicht
Der Unterhaltsanspruch bezeichnet den Betrag, den der Unterhaltsberechtigte zum Zwecke der Bestreitung seines Lebensbedarfs von dem Unterhaltspflichtigen verlangen kann. Der Anspruch besteht auf Kindesunterhalt für minderjährige und volljährige Kinder, die sich noch in der Erstausbildung befinden, vorausgesetzt, dass diese unverheiratet sind.

Berechnung des Kindesunterhalts
Die Höhe des Kindesunterhalts orientiert sich an der sogenannten Düsseldorfer Tabelle. In dieser ist die Höhe der Unterhaltszahlung nach Einkommen und Alter des Kindes gestaffelt.

Geht es um den Ehegattenunterhalt, ist zwischen dem Trennungsunterhalt und dem nachehelichen Unterhalt zu differenzieren. Trennungsunterhalt kann für die Zeit ab der Trennung bis zum Eintritt der Rechtskraft der Scheidung gefordert werden. Der nacheheliche Unterhaltsanspruch entsteht nach Rechtskraft der Scheidung.

Haben Geschiedene Anspruch auf Unterhalt?
Nach einer Scheidung muss jede Partei selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen. Es gibt jedoch einige Ausnahmen wie die Betreuung kleiner Kinder oder Krankheit, die einer Erwerbstätigkeit entgegenstehen. Sind die Kinder drei Jahre alt, kann dem betreuenden Elternteil zumindest eine Teilzeitarbeit zugemutet werden. Unter Umständen kann Ehegattenunterhalt auch über drei Jahre hinaus gezahlt werden. Dies ist abhängig von den Betreuungsmöglichkeiten für die Kinder, der Dauer der Ehe sowie der Erwerbstätigkeit vor und während der Ehe.

Sind Nicht-Verheiratete unterhaltsberechtigt?
War das Paar nicht verheiratet, kann einer Partei nur Unterhalt gewährt werden, sollte diese kleine gemeinsame Kinder betreuen.

Vereinbaren Sie jetzt einen Termin mit Ihrer Rechtsanwältin für Unterhaltsrecht für eine ausführliche Rechtsberatung.

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