Forderungseinzug und Inkasso in Iserlohn
Rechtsanwalt Gerd G. Schönfelder ist für Sie da.
Ob Sie eine Forderung gegenüber einem Dritten durchsetzen oder ob Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Forderung wehren wollen, in beiden Fällen hilft Ihnen Herr Rechtsanwalt Gerd G. Schönfelder sachgerecht.
Häufig ist es schwierig, gegenüber einem Dritten eine Forderung durchzusetzen, wenn dieser nicht zahlen will. Herr Rechtsanwalt Gerd G. Schönfelder aus lserlohn berät Sie in diesen Fällen, ob es wirtschaftlich sinnvoll ist, Forderungen gerichtlich geltend zu machen. Oft lässt sich nach einem gerichtlichen Mahn- oder Prozessverfahren im Wege der Zwangsvollstreckung Ihre Forderung realisieren. Dabei werden sämtliche rechtlich möglichen Mittel ausgeschöpft, um den Schuldner zur Zahlung zu veranlassen.
Sollten die Erfolgsaussichten der Realisierung eines Zahlungsanspruches jedoch nur gering sein, weil der Schuldner bereits die Vermögensauskunft abgegeben hat oder das Prozesskostenrisiko zu groß ist, so rät Herr Rechtsanwalt Schönfelder auch durchaus von der gerichtlichen Geltendmachung ab, um nicht „gutes Geld schlechtem hinterher zu werfen“.
Oft werden aber auch unberechtigte oder überhöhte Forderungen an Sie gestellt. Auch hier ist anwaltliche Hilfe dringend notwendig. Immer mehr Gläubiger beauftragen Inkassoinstitute mit der Einziehung der Forderung. Rechtsanwalt Schönfelder klärt hier, ob die dort geltend gemachten Kosten überhaupt vom Schuldner zu zahlen sind, ob sie der Höhe nach gerechtfertigt sind oder ob die Gegenseite Zinsen von Ihnen verlangen kann. Durch die fachkundige Hilfe von Rechtsanwalt Schönfelder haben schon viele Schuldner eine Menge Geld sparen können.